Emission

Emission (lat. emittere „herausschicken, -senden“), deutsch Austrag oder Ausstoß, bedeutet allgemein Aussendung von Störfaktoren in die Umwelt. Die Quelle wird Emittent genannt. Jede Emission hat eine Immission (lat. immittere, „hineinschicken, -senden“), deutsch Eintrag, in ein Umweltmedium zur Folge. Der Begriff Emission ist in der Physik allgemein üblich, Immission hauptsächlich nur in der Umwelttechnik und im Umweltrecht.

Emission als Austrag besteht aus giftigen, gesundheitsschädlichen oder umweltgefährdenden chemischen Stoffen, etwa aus Schadstoffen aller Art, Reizstoffen, Allergenen, aber auch als Schallemission (Lärm), Licht, ionisierender Strahlung oder Erschütterungen. Typische Beispiele sind gasförmige Schadstoffemissionen aus Autos oder Schornsteinen, flüssige Emissionen aus Altlasten, staubförmige Emissionen von Halden, Straßenlärm, Lichtverschmutzung.

In der Umweltgesetzgebung versteht man unter Emittent nur eine Anlage im Sinne des Gesetzes, von der Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen ausgehen. Beispiele sind Schadstoffeinträge in die Luft (Emittenten sind Autos, Fabriken oder Heizungen), in das Grundwasser (Emittenten können Altlasten oder die Landwirtschaft sein) oder in Gewässer (mögliche Emittenten sind hier Kläranlagen).

Rolle von Emission und Immission für den Umweltschutz [Bearbeiten]Ein wesentliches Ziel des Umweltschutzes ist es, schädliche Emissionen möglichst abzustellen oder so weit wie möglich zu reduzieren, um so zum einen Umweltverschmutzung wie Luftverschmutzung, Bodenverschmutzung oder Gewässerverschmutzung zu vermeiden und zum anderen Menschen vor Belastungen in Wohnräumen und Arbeitsräumen zu schützen.
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