
Gesetze und Richtlinien
Was Sie bei Neubau und Sanierung beachten müssen
GEG 2020 Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz GEG löst die bisherige Energieeinsparverordnung EnEV ab und ist seit 1. November 2020 in Kraft. Das GEG ist die Zusammenführung folgender Gesetzte und Verordnungen: der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014 / ab 2016), des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG 2013) und des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG 2011).
Durch einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz und eine effiziente Anlagentechnik soll eine optimale energetische Einsparung von Gebäuden erreicht werden. Je geringer der noch notwendige Energiebedarf zur Beheizung, desto einfacher kann dieser mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Gleichzeitig soll unsere Gesellschaft unabhängig von fossilen Energieträgern gemacht und der CO2-Ausstoß verringert werden.
Aufgrund der erweiterten Förderbedingungen empfiehlt ISOVER im Neubau und in der Modernisierung förderfähige U-Werte. Die benötigten Dämmdicken und Produktempfehlungen sind in der nachfolgenden Übersicht aufgeführt.
Ab wann muss es umgesetzt werden?
- Bauanträge ab dem 1.11.2020 müssen den Anforderungen des GEG erfüllen.
Das sagt der Gesetzgeber zu Wärme-, Schall- und Brandschutz
Dämmen spart nicht nur Energie und schont die Umwelt – auch der Gesetzgeber stellt immer strengere Anforderungen an die Wärmedämmung. Mit dem Gebäudeenergiegesetz GEG werden die gesetzlichen Vorschriften für Neubauten und Modernisierung von Altbauten definiert.
Im Folgenden finden Sie Erläuterungen zu den aktuellen Verordnungen in den Bereichen Wärme-, Schall- und Brandschutz sowie zum Gebäude-Energieausweis.
Wärmeschutz
"Gutes Geld soll man nicht zum Kamin hinausjagen", sagt ein altes Sprichwort. "Wer weniger heizen muss, weil er bestens wärmegedämmt hat, spart eine Menge Kohle", sagen Energiefachleute. Aber auch der Schutz vor sommerlicher Hitze ist wichtig. Denn Räume zu kühlen, kostet mehr Energie als man denkt. Gut gedämmte Dächer und Außenwände helfen dabei, die Raumtemperatur zu regulieren - bei jedem Wetter, zu jeder Jahreszeit. Und auch seitens des Gesetzgebers ist energiesparendes Bauen vorgeschrieben.
Energieausweis
Der Energiebedarfsausweis ist in 2 Varianten möglich und zeigt wieviel Energie Ihr Haus tatsächlich braucht. Seit 2006 ist der Energieausweis Pflicht auch für bestehende Gebäude bei Mieter- und Eigentümerwechsel.
Wieviel Sprit braucht Ihr Auto? Das haben Sie bestimmt schon ausgerechnet. Wieviel Energie verbraucht Ihr Haus? Das steht im Energiebedarfsausweis.
Der Energiebedarfsausweis
- informiert objektiv über den energetischen Zustand des Gebäudes.
- zeigt Einsparpotenziale auf.
- ist unkompliziert und bundesweit einheitlich.
Die Kosten für Raumheizung und Warmwasser machen in privaten Haushalten nach wie vor den größten Teil an den Betriebskosten aus: rund ein Drittel.
Mit dem Energieausweis können die Energiekosten einer Immobilie vorab eingeschätzt werden - schon bei Kauf, Bau oder Anmietung. Seit 2006 Pflicht auch für bestehende Gebäude bei Mieter- und Eigentümerwechsel!
Den Energiebedarfsausweis erhalten Sie bei einem ausgebildeten Energieberater.
GEG
Dämmung und Heizungssystem gehören zusammen. Die GEG fordert von jedem Bauherrn eine Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs. Dabei kann eine bessere Dämmung eine geringer dimensionierte Heiztechnik ausgleichen. Vorteil Dämmung: Während selbst eine aufwändige Heizanlage nach 20 Jahren erneuert werden muss, hält die Dämmung ein Leben lang. Fazit: Besser in eine optimale Dämmung investieren.
Durch einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz und eine effiziente Anlagentechnik soll eine optimale energetische Einsparung von Gebäuden erreicht werden. Je geringer der noch notwendige Energiebedarf zur Beheizung, desto einfacher kann dieser mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Das gelingt nur, wenn Hülle (Mauerwerk, Dach, Fenster, Türen) und Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Warmwasser) optimal zusammenwirken. Auch Energieverluste durch Lüftung sowie Zugewinne durch Solaranlagen werden mit einbezogen.
Zudem fordert das GEG einen ausreichenden sommerlichen Hitzeschutz. Denn Ventilatoren und Klimaanlagen sind enorme Stromfresser: Einen überhitzten Raum zu kühlen kostet mehr Energie als einen kalten hoch zu heizen.
Hilfreiche Tipps zur Dämmung von Dach, Fassade oder Decke finden Sie hier.
Eine Erfüllungserklärung ist erforderlich, wenn z. B. Dämm-Maßnahmen (Fassadendämmung, Dämmung der obersten Geschoßdecke,...) an der Gebäudehülle durchgeführt werden (siehe GEG §92 Abs.2).
Schallschutz DIN 4109
Die Schallschutzverordnung DIN 4109 enthält die Mindestanforderungen an den Schallschutz zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren. Die Richtlinie VDI 4100 definiert Schallschutzstufen von üblichen bis zu gehobenen Komfortansprüchen.
Tipp: ISOVER Akustic-Produkte bieten optimalen Schallschutz für Trennwände, Decken, Fußböden und haustechnische Isolierungen.
Brandschutz DIN 4102
Die DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen ist die klassische, den Bauordnungen zugeordnete Norm. Sie definiert den Brennbarkeitsgrad von Baustoffen und die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen. Es wird aufgeführt, wie der in den Bauordnungen geforderte bauliche Brandschutz zu realisieren ist. Darüber hinaus macht sie grundsätzlich die Untersuchung des Brandverhaltens durch Normprüfungen zur Pflicht.