
Mit ISOVER dämmen und Fördergelder kassieren
Bis zu 30.000 € vom Staat geschenkt, bis zu 40.000 € Steuern sparen
Fördermittel und die staatliche Förderung für energieeffiziente Gebäude sind aufgrund der Energiepreise aktueller denn je. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) rücken immer mehr Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit in den Fokus.
Eigentümer können pro Einzelmaßnahme mit bis zu 12.000 € rechnen. Oder bei größeren energetischen Gebäudesanierungen lassen sich bis zu 40.000 € Steuern sparen. Erfahren Sie, was Sie dabei beachten müssen und mit welchen ISOVER Systemlösungen Sie die Fördergelder kassieren oder deren Kosten im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Broschüre - aktualisiert im März 2023 - zu den Fördermöglichkeiten bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen, wie bspw. der Wärmedämmung im Dach oder Dämmung der Fassade.
Eine höhere Energieeffizienz von Gebäuden lohnt sich gleich mehrfach. Neben dem Zuschuss bzw. der Steuerersparnis von bis zu 40.000 € profitieren Sie von:
- Senkung des Energieverbrauchs und damit der Heizkosten
- Spürbare Erhöhung der Behaglichkeit in den Räumen
- Senkung des klimaschädlichen CO2-Ausstoßes
Dämmung und Förderung
Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten, Ihre Maßnahmen für das Bauen energieeffizienter Gebäude oder die energetische Modernisierung bestehender Gebäude fördern zu lassen. Unsere Broschüre informiert besonders anschaulich über die aktuellen Regelungen und lohnende Wege, um Gebäude fit für die energieeffiziente Zukunft zu machen. Sie finden sie in den Downloads.
Eine Übersicht hilft Ihnen, das für Sie richtige Förderprogramm zu finden. Dazu benötigen Sie nur drei Schritte:
- Ist es Ihr Eigentum oder geht es um ein Miet-/oder Pachtobjekt?
- Geht es um ein Wohn- oder ein Nichtwohngebäude?
- Neubau oder Sanierung?
Was Sie beachten müssen und welche Mittel es für Sie gibt, erfahren Sie im entsprechenden Kapitel.
Wählen Sie zwischen verschiedenen förderfähigen ISOVER Lösungen, wie zum Beispiel, wenn
- Sie Ihre Dachgeschossräume zu Wohnräumen ausbauen und nachträglich von innen dämmen wollen.
- Sie Ihre Dacheindeckung erneuern und dabei bereits vorhandene und bewohnte Dachgeschossräume von außen dämmen möchten.
- Sie ein nicht ausgebautes Dachgeschoss haben, bei dem Sie die oberste Geschossdecke energetisch verbessern wollen.
Fördern mit der Steuer-Sparvariante
Jetzt Ihr selbstgenutztes Gebäude mit ISOVER Dämmsystem energetisch sanieren und bis zu 40.000 € Steuern sparen! Abzugsfähig von der Steuer sind seit Januar 2020 Einzelmaßnahmen, die die Energieeffizienz eines selbstgenutzten Wohnhauses verbessern, das älter als 10 Jahre ist. Das kann z. B. die Dämmung von Dächern, Wänden, Keller- oder Geschossdecken sein.
Die Fakten zum Steuern sparen
- Für die Dämmung des ungenutzten Dachbodens erhalten Sie z. B. einen Abzug von der Steuerschuld in Höhe von 20 % der Investitionssumme.
- Im ersten und zweiten Jahr können je 7 % und im dritten Jahr 6 % der Investitionssumme abgesetzt werden.
- Die steuerliche Förderung gilt im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 und bis zu einer Investitionssumme von 200.000 € für eine oder mehrere Einzelmaßnahmen.
- Über drei Jahre können Sie insgesamt 20 % der energetischen Modernisierungskosten steuerlich absetzen, das sind bis zu 40.000 €!
- Die Baumaßnahmen müssen von einem Fachbetrieb durchgeführt werden, welcher Ihnen nach Ausführung eine Fachunternehmererklärung und Rechnung ausstellt. Ein entsprechendes Formular finden Sie in den Downloads.
Fördern mit der Bundesförderung Effiziente Wohngebäude (BEG)
Jetzt Ihr Dach oder die oberste Geschossdecke dämmen und dafür bis zu 12.000 € Förderung erhalten! Sie sind Besitzer eines selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäudes oder von Eigentumswohnungen, für die der Bauantrag erstellt oder die Bauanzeige des Gebäudes mindestens 5 Jahre zurück liegt, und wollen diese energetisch modernisieren?
Dann legen Sie los, denn Einzelmaßnahmen zur Dämmung mit ISOVER Dämmsystemen lohnen sich jetzt doppelt.
Die Fakten:
- Förderfähige Investitionssumme bis zu 60.000 €
- 15 % Zuschuss für energetische Modernisierung pro Einzelmaßnahme
- Das entspricht bis zu 9.000 € Zuschuss je Maßnahme!
- Mit der Nutzung eines individuellen Sanierungsfahrplans erhöht sich die Fördersumme auf 12.000 €
- Die Modernisierungsmaßnahmen werden durch ein Fachunternehmen umgesetzt.
- Nach Beendigung der Maßnahme stellt der Energieberater die "Bestätigung nach Durchführung" aus, mit der die Auszahlung der Gelder bei der BAFA veranlasst wird.
Ablauf des Antragsprozesses – In 5 Schritten zur Förderung
- Schritt 1: Einholung Angebote/Beauftragung Energie-Effizienz-Experte (EEE)
- Schritt 2: Antrag stellen
- Schritt 3: Auftragsvergabe/Vertragsabschluss
- Schritt 4: Einreichung Verwendungsnachweis/Beauftragung Energie-Effizienz-Experte (EEE)
- Schritt 5: Prüfung und Auszahlung
Weitere Details zum Ablauf finden Sie auf den Seiten der BAFA.
Wichtig: Vor Maßnahmenbeginn Energieberater beauftragen und Antrag stellen! Hier finden Sie Ihren Energieberater: energie-effizienz-experten.de. Die Beratung und später auch die Planung und Baubegleitung wird gefördert. Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern sind so bis zu 5.000 € drin, bei Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden sind es sogar bis zu 20.000 €.
Sie wollen auf Effizienzhaus-Niveau sanieren? Für umfangreiche Sanierungsmaßnahmen, die ein ganzes Gebäude betreffen, gibt es lukrative Fördermöglichkeiten durch die KfW. Hier erhalten Sie für Wohngebäude je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe und gewählter Wärmequelle bis zu 25 % Zuschuss für maximal 120.000 € Investitionssumme.
Die aktuellsten Informationen, insbesondere bei kurzfristigen Änderungen, finden sich auf den Seiten der BAFA.
Förderung bei Neubau (KFN)
Fördermittel gibt es auch bei Neubauten, wenn sie energieeffizient sind. Konkret heißt das
- Effizienzhaus-Stufe 40 muss erreicht werden
und - das Gebäude darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden.
Für die Förderstufe Klimafreundlicher Neubau KFN gilt, dass das Gebäude in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen entsprechend QNG-PLUS erfüllt werden.
Mineralwolle-Dämmstoffe von ISOVER erreichen durch den „blauen Engel“ die Voraussetzung für die Vergabe des QNG-Siegels eines Gebäudes. Alle notwendigen Werte für den QNG-Nachweis finden Sie in unseren Produktdeklarationen.
Downloads
Details finden Sie in unserer Fördermittel-Broschüre. Übrigens auch zu Nichtwohngebäuden.
Kontakt
Sie haben Fragen zur Effizienzsteigerung Ihres Gebäudes? Unsere ISOVER und RIGIPS Fachberatung stehen Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung:
Tel.: 0900 3 501 201*
Mo. - Do.: 8.00 bis 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 bis 15.00 Uhr
* Telefongebühren: 1,49 €/Min., aus Mobilfunknetzen teurer.

ISOVER Konfigurator
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Gesetze und Richtlinien
Erfahren Sie mehr über das GEG (Gebäudeenergiegesetz) und andere Richtlinien und Normen.