Pflege von Angehörigen

Das Pflegezeitgesetz und die Familienpflegezeit

Die Pflege von Familienangehörigen und die berufliche Tätigkeit aufeinander abzustimmen ist eine emotionale und organisatorische Herausforderung. Es liegt uns am Herzen, dass die Gesundheit unserer Mitarbeiter dabei nicht in den Hintergrund gerät. Unser Kooperationsnetzwerk mit Generation Guide GmbH und PME Familienservice GmbH bietet Ihnen deshalb emotionale und informative Beratungsmöglichkeiten in sämtlichen Lebensfragen. Jederzeit. Deutschlandweit.
 
Das Pflegezeitgesetz verbessert zudem die Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige, die unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Freistellung erhalten. Dieser entlastet Sie als Arbeitnehmer und ermöglicht Ihnen, Ihrer privaten Situation trotz eines Arbeitsverhältnisses gerecht zu werden.

 

Wer zählt „im Sinne des Gesetzes“ zu meinen Angehörigen?

Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder. Die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder.

 

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Bei einem unvorhergesehenen Eintritt einer besonderen Pflegesituation haben Sie als Arbeitnehmer das Recht, sich bis zu 10 Tage von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich dadurch beispielsweise sofort der Pflege eines nahen Angehörigen anzunehmen. Was Sie dafür beachten müssen:

  • Ihr Versicherungsschutz bleibt in dieser Zeit bestehen.
  • Zwar haben Sie in dieser Zeit keinen Vergütungsanspruch aus dem Pflegezeitgesetz aber ISOVER regelt das mitarbeiterfreundlich und besonders flexibel. Durch einen Ausgleich über Ihr Arbeitszeitkonto kommt es für einen Zeitraum von bis zu 163 h zu keinem Einkommensausfall! Und in diesem Fall gibt es nicht einmal eine vorgeschriebene Ankündigungszeit.
  • Ihr Kündigungsschutz besteht während der Freistellung, beginnend mit der Ankündigung.


Die Pflegezeit

Laut Pflegezeitgesetz steht Ihnen eine Teil- oder Vollzeit-Freistellung von bis zu 6 Monaten zu, um sich der Pflege eines Angehörigen in häuslicher Umgebung zu widmen. Darüber hinaus gewährt Ihnen ISOVER eine maximale Pflegezeit von bis zu 2 Jahren für Ihre Angehörigen. 

 

Was Sie dazu wissen müssen:

  • Eine Teil-Freistellung ist möglich durch die Anpassung der Erwerbstätigkeit an den Umfang des jeweiligen Pflegebedarfs.
  • Inanspruchnahme, Umfang und Dauer müssen dem Arbeitgeber schriftlich, 10 Arbeitstage vor Beginn angekündigt werden.
  • Sie müssen einen Nachweis durch Ihre Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung vorlegen können.  
  • Es besteht während dieser Zeit kein Vergütungsanspruch durch den Arbeitgeber.
  • Während der Zeit Ihrer Freistellung entfällt Ihr Krankenkassen- und Pflegeversicherungsschutz aufgrund Ihres veränderten Beschäftigungsstatus.
  • Für diese Zeit sind Sie entweder familienversichert oder müssen durch eine freiwillige Mitgliedschaft bei einer Krankenversicherung Ihren Versicherungsschutz sichern. Die Pflegeversicherung leistet dazu einen Beitragszuschuss in Höhe des Mindestbetrages.
  • Ihre Renten- und Arbeitslosenversicherung wird durch die Pflegekasse sichergestellt.
  • Beginnend mit der Ankündigung haben Sie einen Kündigungsschutz während der Zeit Ihrer Freistellung.