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Corporate Governance

Die Zulassung der Aktien der SAINT-GOBAIN ISOVER G+H AG zum amtlichen Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wurde von der Zulassungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse am 25.11.2002 mit Wirkung zum Ablauf des 25.05.2003 infolge eines von der SAINT-GOBAIN ISOVER G+H AG beantragten Delisting widerrufen.

Mehrere Aktionäre der SAINT-GOBAIN ISOVER G+H AG haben im Hinblick auf dieses Delisting im Frühjahr 2003 ein Spruchstellenverfahren beim Landgericht Frankenthal angestrengt, wobei sämtliche Anträge durch gerichtlichen Beschluss vom 02.03.2004 zurückgewiesen wurden.

Nachdem einige Aktionäre sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung des Landgerichts Frankenthal eingelegt hatten, hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken durch Beschluss vom 03.08.2004 die Entscheidung des Landgerichts Frankenthal bestätigt und alle sofortigen Beschwerden zurückgewiesen. Dieser Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken ist rechtskräftig.

Da es sich bei der SAINT-GOBAIN ISOVER G+H AG somit nicht mehr um eine börsennotierte Gesellschaft im Sinne von § 161 Aktiengesetz handelt, ist die Voraussetzung der Verpflichtung zur Abgabe einer Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz entfallen.