Gebäudeenergiegesetz GEG seit 1. November 2020 in Kraft
Das GEG ist die Zusammenführung folgender Gesetzte und Verordnungen: die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014 / ab 2016), das EnergieEinsparungsGesetz (EnEG 2013) und das Erneuerbare-Energien-WärmeGesetz (EEWärmeG 2011).
Das neue Gebäudeenergiegesetz GEG löst die bisherige Energieeinsparverordnung EnEV ab und ist seit 1. November 2020 in Kraft.
Durch einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz und eine effiziente Anlagentechnik soll eine optimale energetische Einsparung von Gebäuden erreicht werden. Je geringer der noch notwendige Energiebedarf zur Beheizung, desto einfacher kann dieser mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Gleichzeitig wird unsere Gesellschaft unabhängig von fossilen Energieträgern und der CO2-Ausstoß wird verringert.
Aufgrund der erweiterten Förderbedingungen (www.kfw.de) empfiehlt ISOVER im Neubau und in der Modernisierung förderfähige U-Werte. Die benötigten Dämmdicken und Produktempfehlungen sind in der nachfolgender Übersicht aufgeführt.
Ab wann muss es umgesetzt werden?
- Bauanträge ab dem 1.11.2020 müssen den Anforderungen des GEG erfüllen.
- Bei bis zum 31.10.2020 genehmigten Bauanträge, ändert sich nichts. Es gelten weiterhin die bisherigen Regeln der parallel laufenden EnEV2014, EnEV ab 2016, EnEG 2013 und EEWärmeG 2011.
- Bei bis zum 31.10.2020 noch nicht genehmigten Bauanträgen können vom Bauherr gefordert werden, dass die Bauanträge gemäß den Anforderungen des GEG 2020 geprüft und genehmigt werden.
- Für Bauprojekte ohne Bauantrag gilt als Stichtag der Tag der Beginn der Ausführung, d.h. liegt die Ausführung ab dem 1.11.2020 dann gilt wiederum die Vorgaben des GEG.
Das sagt der Gesetzgeber zu Wärme-, Schall- und Brandschutz
Dämmen spart nicht nur Energie und schont die Umwelt – auch der Gesetzgeber stellt immer strengere Anforderungen an die Wärmedämmung. Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) werden die gesetzlichen Vorschriften für Neubauten ebenso angehoben wie die für die Modernisierung von Altbauten.
Insgesamt sollen Gebäude damit um durchschnittlich 30 Prozent sparsamer im Energiebedarf werden. Das bedeutet: Dämmstoffe für Neubauten müssen etwa 15 Prozent mehr leisten als bisher. Bei Altbauten bestehen Nachrüstpflichten.
Die aktuellen Verordnungen in den Bereichen Wärme-, Schall- und Brandschutzhaben wir für Sie zusammengestellt. Daneben erfahren Sie auch mehr über den Gebäude-Energieausweis.