Dachdämmung

Dächer müssen wärmegedämmt werden, das ist nach GEG bindende Vorschrift. Man unterscheidet zwischen einer Teilflächendämmung - bekannterer Begriff Zwischensparrendämmung - und einer Vollflächendämmung. Bei der Renovierung von Altbauten hat man meist keine andere Wahl, als eine Zwischensparrendämmung herzustellen. Es sei denn, es steht eine Neudeckung des Dachstuhls an. Dann ist auch eine Vollflächendämmung möglich. Die Vollflächendämmung oberhalb der Sparren (Aufsparrendämmung) hat einige Vorteile gegenüber der herkömmlichen Zwischensparrendämmung: Durch die vollflächige Verlegung entfallen die Wärmebrücken im Bereich der Sparren, was natürlich im Zuge des neuen GEG von sehr großer Bedeutung ist. Zudem ist die Sparrenhöhe nur nach statischen Erfordernissen zu bemessen. Als Materialien für die Dachdämmung kommen z.B. Mineralwolle, PUR-Hartschaum, Schaumkunststoffe aus EPS oder Holzfaserdämmplatten zum Einsatz.