Schallemission

Als Schallemission (von lat. emittere = aussenden) wird in der Akustik die Aussendung von Schall (Schallereignis) von einer Schallquelle bezeichnet. Die zur Schallemission zugehörige Messgröße ist die Quellstärke, anzugeben als Schallleistungspegel Lw. Die Maschinenlärm-Informationsverordnung schreibt in Deutschland vor, dass Hersteller vieler Maschinen und Geräten die Schallemission deutlich sichtbar angeben müssen.
Bei der Prognose von Schallimmissionen wird nach festgelegten Modellen der Schalldruckpegel der Schallimmission in einer festgelegten Entfernung zur Schallquelle bestimmt. Auf Basis dieses Schalldruckpegels und dem zur Schallquelle bekannten Abstand wird dann die weitere Ausbreitung berechnet. Der am festgelegten Ort vorhandene Schalldruckpegel wird im Rahmen des Lärmschutzes als Emissionspegel bezeichnet. 


Normen
DIN EN 1330-9, Zerstörungsfreie Prüfung - Terminologie - Teil 9: Begriffe der Schallemissionsprüfung
DIN EN 13554, Zerstörungsfreie Prüfung - Schallemission - Allgemeine Grundsätze
DIN EN 13477-1, Zerstörungsfreie Prüfung - Schallemissionsprüfung - Gerätecharakterisierung - Teil 1: Gerätebeschreibung
DIN EN 13477-2, Zerstörungsfreie Prüfung - Schallemissionsprüfung - Gerätecharakterisierung - Teil 2: Überprüfung der Betriebskenngrößen
DIN EN 14584, Zerstörungsfreie Prüfung - Schallemissionsprüfung - Prüfung von metallischen Druckgeräten während der Abnahmeprüfung - Planare Ortung von Schallemissionsquellen
DIN EN 15856, Zerstörungsfreie Prüfung - Schallemissionsprüfung - Allgemeine Grundsätze der Schallemissionsprüfung zum Nachweis von Korrosion innerhalb von mit Flüssigkeit gefüllten metallischen Umschließungen
DIN EN 15857, Zerstörungsfreie Prüfung - Schallemissionsprüfung - Prüfung von faserverstärkten Kunststoffen - Spezifische Vorgehensweise und allgemeine Bewertungskriterien