Neubau

Als Neubau wird ein Wohngebäude überwiegend aufgrund seiner Beschaffenheit und der während bestimmter Zeitperioden üblichen Bauweise bezeichnet. Hiermit ist im Wesentlichen die ab dem Zweiten Weltkrieg übliche Bauweise im Wohnungsbau gemeint, bei der typischerweise die sog. Plattenbauweise verwendet wurde. Der Beginn der Bauausführung von Betonwänden und -decken sowie Verbund- und Isolierglasfenstern markiert deshalb allgemein das Ende der Altbauära und wird in Deutschland meist auf das Jahr 1949/1950 datiert. In dieser Weise wird der Begriff zum Beispiel auch im Berliner Mietspiegel definiert und verwendet. Ein weiteres Kriterium, das gern als typische Abgrenzung zum Gründerzeit-Altbau genannt wird, ist die lichte Raumhöhe von weniger als 3,00 Metern.
Als Neubau werden vereinzelt auch Gebäude bezeichnet, die vor Kurzem neu errichtet oder rekonstruiert wurden. Dabei wird der Begriff dann so lange auf ein Gebäude angewendet, bis dieses aufgrund von Standardanpassungen und alterungsbedingten Bauwerksmängeln zum ersten Mal durchgreifend saniert werden muss.
Der Beginn der Bauausführung von Betonwänden und -decken sowie Isolierglasfenstern wird im Wohnungsbau in Deutschland als der Beginn der Neubauära gesehen und meist auf das Jahr 1950 datiert.
Der Begriff steht im Gegensatz zum Begriff des Altbaus.