Dachgeschoss

Jedes Stockwerk über dem obersten Vollgeschoss wird baurechtlich als Dachgeschoss bezeichnet. Damit ein Dachgeschoss bewohnt werden darf, müssen zwei Drittel seiner Grundfläche die für Wohnräume erforderliche Geschosshöhe haben. Bei Neubauten kann das durch einen höheren Kniestock erreicht werden. Auch eine Gaube kann zur Erhöhung des Dachgeschosses beitragen. Um ein Vollgeschoss zu sein, müssen mehr als 3/4 seiner Grundfläche eine Höhe von 2,3 m (bzw. die in der Landesbauordnung geforderte Höhe) aufweisen. Die Höhe wird von der Oberkante des Fußbodens bis zur Oberkante der Dachhaut gemessen, maßgeblich ist somit das Außenmaß. Das Dachgeschoss wird häufig als Ausbaureserve erst später ausgebaut (siehe Dachausbau), wenn die Kinder älter werden und mehr Platz benötigen.