Belegreife

Estriche aus Nassmörtel müssen vor dem Belegen mit Holz, Fliesen oder sonstigen Belägen austrocknen, andernfalls sind Folgeschäden wie Ablöseerscheinungen vorprogrammiert. Besonders kritisch sind dampfdichte oder dampfempfindliche Beläge.
Ein Estrich gilt dann als "belegreif", wenn er mindestens seine Nennfestigkeit erreicht hat und auf die Gleichgewichtsfeuchte ausgetrocknet ist. Darunter versteht man den Zustand eines Baustoffes, bei dem sich sein Wassergehalt im Gleichgewicht mit der umgebenden Raumluft befindet. Die Gleichgewichtsfeuchte wird beeinflusst von Temperaturschwankungen, der relativen Luftfeuchtigkeit der Umgebung sowie dem Feuchtigkeitsgehalt anderer Bauteile. Auch die Dicke des Estrichs wirkt sich auf den Trocknungsprozess aus. Als Beurteilungsmaßstab für die Belegreife gilt der Restfeuchtegehalt des Estrichs, auch Ausgleichsfeuchte, Gleichgewichtsfeuchte oder Haushaltsfeuchte genannt.
Achtung: Die Mindest-Erhärtungszeiten, welche DIN 18560 vorgibt (zum Beispiel 28 Tage für Zementestriche), sind nicht automatisch mit der Belegreife gleichzusetzen. Zur Bestimmung des Restfeuchtegehalts wird zum Beispiel die Calciumcarbid-Methode herangezogen.