
Fragen rund ums Kind
Sie sind frisch gebackene Eltern. Von Tag zu Tag wächst Ihr Kind und damit auch Ihre Aufgabe, Alltag, Arbeit und Familie harmonisch zu organisieren. Um Sie als motivierte/-n Mitarbeiter/-in zu behalten, unterstützt Sie ISOVER dabei, Familienleben und Arbeit in Einklang zu bringen, indem wir Ihnen folgende Möglichkeiten zeigen und Fragen beantworten.
Mein Kind ist krank – was tun?
Pflegen Sie es gesund. Sie sind gesetzlich krankenversichert, und wenn Ihr Kind wegen einer Erkrankung von der Kinderbetreuung oder Schule zu Hause bleiben muss, haben Sie dadurch Anspruch auf Freistellung und Krankengeld. Dafür nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf.
- Anspruch auf Krankengeld besteht in jedem Kalenderjahr, für jedes Kind, für eine Höchstdauer von 10 Arbeitstagen. Für Alleinerziehende gilt eine Höchstdauer von 20 Arbeitstagen.
- Für die Dauer des Krankengeldanspruches besteht gegenüber dem Arbeitgeber ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit.
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Wenn dieser Freistellungsanspruch erschöpft ist, ermöglicht ISOVER G+H eine weitere bezahlte Freistellung des Arbeitnehmers von bis zu 2 Tagen.
Und wenn ich mein Kleinkind betreuen lassen möchte?
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind schon vor dem 3. Lebensjahr während Ihrer Teil- oder Vollzeitbeschäftigung in die Obhut einer Kinderkrippe zu geben. Diese ist auf die besonderen Bedürfnisse von Kleinkindern abgestimmt. Ausgebildete Kinderpfleger/-innen und Erzieher/-innen betreuen dort Kinder von bis zu 3 Jahren. Es gibt vielerorts städtische oder private Einrichtungen, die, je nach örtlichem Bedarf, zwischen 10 und mehr als 50 Stunden wöchentlich für die Betreuung geöffnet haben. Außerdem gibt es oft die Möglichkeit, Kleinkinder von Tagespflegepersonen, Tageseinrichtungen oder sogar schon in Kindergärten betreuen zu lassen. Welche Einrichtung solche Plätze anbietet, erfahren Sie direkt vor Ort oder bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Gerne hilft Ihnen auch ISOVER bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz.
Und wie ist das mit dem Kindergartenbesuch?
Jedes Kind hat ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Halbtagsbetreuung in einem Kindergarten. In den meisten Kindergärten ist auch eine Ganztagsbetreuung möglich. Um Genaueres über die Kindergärten in Ihrer Nähe zu erfahren, wenden Sie sich einfach frühzeitig an Ihre Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Der Besuch eines Kindergartens bedeutet für Ihre Kleinen jede Menge Spiel, Spannung und Vorschulbildung gemeinsam mit gleichaltrigen Kindern. ISOVER wünscht Ihrem Nachwuchs viel Spaß an der Neugier!