- Gesetze und Verordnungen
Dämmung und Heizungssystem gehören zusammen. Die EnEV fordert von jedem Bauherrn eine Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs. Dabei kann eine bessere Dämmung eine geringer dimensionierte Heiztechnik ausgleichen. Vorteil Dämmung: Während selbst eine aufwändige Heizanlage nach 20 Jahren erneuert werden muss, hält die Dämmung ein Leben lang. Fazit: Besser in eine optimale Dämmung investieren.
Der Energieverbrauch neu errichteter Häuser muss künftig gegenüber den bislang geltenden Anforderungen noch einmal um 30 Prozent gesenkt werden. Das Niedrigenergiehaus wird somit immer mehr zum Standard. Das gelingt nur, wenn Hülle (Mauerwerk, Dach, Fenster, Türen) und Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Warmwasser) optimal zusammen wirken. Auch Energieverluste durch Lüftung sowie Zugewinne durch Solaranlagen werden mit einbezogen.
Zudem fordert die EnEV einen ausreichenden sommerlichen Hitzeschutz. Denn Ventilatoren und Klimaanlagen sind enorme Stromfresser: Einen überhitzten Raum runter zu kühlen kostet noch mehr Energie als einen kalten hoch zu heizen.
Hilfreiche Tipps zur Dämmung von Dach, Fassade oder Decke finden Sie hier.
Eine Unternehmererklärung ist erforderlich, wenn z.B. Dämm-Maßnahmen (Fassadendämmung, Dämmung der obersten Geschoßdecke, ...) an der Gebäudehülle durchgeführt werden (siehe EnEV §26a Abs.1). Auf Verlangen legt der Eigentümer die schriftliche Unternehmererklärung der nach Landesrecht zuständigen Behörde vor. Mit der Unternehmererklärung bestätigt der für eine Wärmeschutzmaßnahme verantwortliche Unternehmer schriftlich die Einhaltung der Anforderungen der EnEV. Für die nach EnEV erforderliche Unternehmererklärung wird kein
spezielles Formular benötigt. Wir empfehlen, auf der Handwerker-Rechnung folgenden Satz aufzuführen und durch Firmenstempel und Unterschrift zu bestätigen: „Wir bestätigen die handwerklich korrekte Ausführung gemäß obiger Leistungsbeschreibung nach aktuell gültiger EnEV.“