
Mit ihrem Energiekonzept hat die Bundesregierung am 28. September 2010 sehr ehrgeizige Zielsetzungen in Bezug auf energetische Gebäudesanierung und energieeffizientes Bauen vorgelegt, ohne allerdings aufzuzeigen, mit welchen Maßnahmen diese Ziele erreicht werden sollen. Mit den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2012 hat das Bundeskabinett am 16.03.2011 nunmehr beschlossen, keinerlei Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm in den Haushalt 2012 einzustellen. Die im Energiekonzept der Bundesregierung angedachte Finanzierung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms mit Mitteln aus dem Energie- und Klimafonds ist nach dem Beben in Japan und dem Atom-Moratorium allerdings nachhaltig in Frage gestellt. Der Wegfall der Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren ab 2012 konterkariert die bisherige Klimaschutzpolitik in höchstem Maße und macht sie unglaubwürdig.
Um das im Energiekonzept der Bundesregierung festgelegte Ziel einer Verdoppelung der Sanierungsquote auf 2 % zu erfüllen und damit jährlich mindestens 360.000 Gebäude zu sanieren, wäre mittelfristig ein Fördervolumen von 5 Mrd. EUR jährlich notwendig. Diese Förderung löst das Achtfache an Investitionen aus, was zudem eine Entlastung des Staatshaushaltes bedeutet (Einnahmen aus Mehrwertsteuer, Lohnsteuer, Sozialbeiträgen und vermiedene Kosten der Arbeitslosigkeit). Der Wegfall der KfW-Mittel widerspricht dem Energiekonzept der Bundesregierung, senkt die Sanierungsrate, gefährdet die Ziele der deutschen Klimaschutzpolitik und beeinflusst die kommunalen Klimaschutzaktivitäten und die volkswirtschaftliche Entwicklung negativ. Wenn Investitionen unterbleiben, werden auch Arbeitsplätze wegfallen. Wohnungsneubau und energetische Gebäudesanierung sind arbeitsintensiv, hier ist fast ausschließlich das lokale Bau- und Ausbauhandwerk tätig.