
Die EU-Bauproduktenverordnung (EU-Verordnung Nr. 305/2011=EU-BauPV) ersetzt die bisher gültige EU-Bauproduktenrichtlinie (BPR) komplett. Die Zielsetzung der BPR eines freien Verkehrs mit Bauprodukten innerhalb der EU wird durch harmonisierte technische Spezifikationen mit der EU-BauPV weiter gefestigt. Die EU-BauPV unterscheidet sich von der bisherigen BPR insbesondere durch die Nennung von wesentlichen Produktmerkmalen in Form einer Leistungserklärung, die CE-Kennzeichnung sowie die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit.
Da die neue Verordnung noch nicht alle Umsetzungsmaßnahmen genau definiert, haben sich die Mitgliedsunternehmen des Fachverbandes Mineralwolle Industrie (FMI) für eine pragmatische Vorgehensweise zur Umsetzung entschlossen:
Konkret hat dies zur Folge, dass
- Mineralwolle-Dämmstoffe nach wie vor mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sind
- die Wärmeleitfähigkeit EU-weit mit dem Nennwert (ʎD) angegeben wird und in Deutschland darüber hinaus mit dem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit (ʎB) - wesentliche Produktmerkmale in der Leistungserklärung auf der Website des Herstellers hinterlegt werden. Etiketten geben einen eindeutigen Hinweis auf die Fundstelle auf der Website.
- und das Ü-Zeichen als Qualitätsnachweis auf den Produktetiketten erhalten bleibt.
Detailliertere Informationen hat der FMI in einem Merkblatt zusammengefasst.