Dämmstoffe bei der Modernisierung, An- und Umbau:
1. Als Besitzer einer nicht selbstgenutzten Immobilie müssen Sie gemäß EnEV §9 Absatz 3 bis Ende 2006 nachträglich die oberste Geschossdecke dämmen.
"Eigentümer von Gebäuden mit normalen Innentemperaturen müssen nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume bis zum 31. Dezember 2006 so dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,30 Watt/(m²×K) nicht überschreitet."
Lösung Geschossdecke: Einfach mit Topdec DF 1 oder Topdec DF 2-040 (jeweils 180 mm) belegen. Sie erfüllen damit nicht nur die EnEV sondern können auch Ihren Ölverbrauch pro m² Bauteil und Jahr um mehr als 90% reduzieren.
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2. Ebenso wichtig: Sie müssen Sorge tragen, dass sämtliche Rohrleitungen Ihres Wärmeverteilungs- und Warmwassersystems ausreichend isoliert sind.
Lösung Haustechnik: Rohrschale IS/H-A um das zu dämmende Rohr legen, Klebestreifen abziehen, Stoß verkleben- fertig.
Generell gilt: Wenn Sie Bauteile erneuern oder das Gebäude umbauen, gelten die neuen Anforderungen der EnEV.